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Betreuung nach Fertigstellung

Nach Abnahme aller Bauleistungen gibt es in der Regel eine Gewährleistungsfrist von mehreren Jahren, in der der Auftragnehmer alle Mängel zu beseitigen hat, die durch sein Verschulden entstanden sind und erst später zu Tage treten. Oft ist es jedoch nicht einfach, einen Mangel einwandfrei festzustellen und ihn einem bestimmten Handwerker zuzuordnen. In dieser Phase helfen wir gern und kümmern uns um die Mängelbeseitigung.

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